Platzbelegung 2024

Tagesaktueller Platzbelegungsplan:

Erklärung: Die Bezeichnungen P1, P2, P3, P4 entsprechen jeweils dem Platz 1, Platz 2, Platz 3, Platz 4

Für individuelle Trainingszeiten z.B. mit Trainer/in oder Änderungen bitte eine kurze Nachricht schreiben an internet@tennis-althuette.de oder constanze.beyer@tennis-althuette.de oder mobil 0177-2099866 anrufen. Dann wird die Reservierung zusätzlich eingetragen (einmalig oder wöchentlich).

Hinweis: Während der Trainingszeiten der Mannschaften, der Heimspiele oder anderer Veranstaltungen können max. 4 Plätze zeitweise gesperrt sein. Diese Zeiten sind als „belegt“ schon fest eingetragen.

Spielordnung

Bei unterschiedlicher Auffassung in Bezug auf Platzbelegung und Spielbetrieb usw. entscheidet der Sportwart oder ein anderes Ausschussmitglied. Der Platzwart entscheidet, ob die Plätze bespielbar sind. In seiner Abwesenheit steht diese Befugnis dem Sportwart oder einem Ausschussmitglied zu.

Der Spielbetrieb gliedert sich in:
a) den allgemeinen Spielbetrieb
b) die Wettspiele (Verband und Freundschaftsspiele)
c) Interne Turniere des Vereins und Vereinsmeisterschaften
d) Einzel- und Mannschaftstraining

  1. Gäste dürfen auf unserer Tennisanlage auf Einladung eines Mitglieds der TA spielen.
  2. Das einladende Mitglied unserer Tennisabteilung ist für die korrekte Abwicklung verantwortlich.
  3. Als Gast ist spielberechtigt, wer nicht in der Gemeinde Althütte wohnt. Ortsansässige dürfen pro Saison bis zu dreimal als Gast spielen.
  4. Es kann auf jedem der 4 Plätze gespielt werden, die offizielle Platzbelegung der Abteilung hat jedoch Vorrang.
  5. Die Platzgebühr pro volle Stunde beträgt 5,00 € für Erwachsene und 2,50 € für passive Mitglieder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  6. Gästespiele bitte in die Liste im Schaukasten unten neben der Tür eintragen.
  7. Die Gebühr wird monatlich mit der Getränkerechnung abgerechnet.
  8. Für Unfälle von Nichtmitgliedern übernimmt der Verein keine Haftung.
  9. Zuwiderhandlung der Gästeordnung wird mit 55,00 € (Schnupperbeitrag) geahndet.