Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinsheimbetriebes und um die angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.
Hausordnung Vereinsheim TSV Althütte e.V.
- Die Benutzung der überlassenen Räume erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters. Dieser übernimmt ohne Verschuldensnachweis die Haftung des Gebäudeeigentümers für alle Personen- und Sachschäden, einschließlich des Verlustes der Garderobe, und verpflichtet sich die Tennisabteilung des TSV Althütte e.V. von Schadensersatzansprüche freizuhalten, die diesem von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung als Gebäudeeigentümers erwachsen können.
- Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schäden, die während der Veranstaltung, der Vorbereitung und der Aufräumarbeiten entstehen. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Tennisabteilung des TSV Althütte e.V. keine Haftung. Sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Mieters in den ihm angewiesenen Räumen und Plätzen.
- Für alle Beschädigungen an den Gebäuden samt Nebenanlagen und Einrichtungsgegenständen übernimmt der Mieter sowohl für sich als auch für Beauftragte und Besucher in vollem Umfang die Haftung.
- Die Tennisabteilung des TSV Althütte e.V. behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Benützung der betreffenden Räumlichkeiten durch höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare andere Ereignisse nicht möglich ist.
- Im gesamten Vereinsheim der Tennisabteilung darf nicht geraucht werden. Sofern vor dem Gebäude geraucht wird, hat der Mieter dafür zu sorgen, dass es weder auf dem Grundstück der Tennisabteilung noch auf den angrenzenden Flächen zu Verunreinigungen kommt.
- Tische und Stühle sind so anzuordnen, wie sie vor der Veranstaltung aufgestellt waren. Die Terrasse ist aufzuräumen. Die Endreinigung ist vom Mieter durchzuführen. Das bedeutet, dass alle benutzen Räume incl. WC nass gewischt werden müssen. Die benötigten Geräte und Putzmittel sind vorhanden.
- Der Müll ist selbst zu entsorgen. Die Müllsäcke sind selbst mitzubringen. Auch sind Geschirrtücher, Putzlappen und Spülmittel für die Küchennutzung selbst mitzubringen.
- Kaputtgegangene Gegenstände und Schäden am Inventar sind zu melden und zu begleichen bzw. werden mit der Kaution verrechnet.
- Die Tennisabteilung behält sich vor Kosten für entstandene Beschädigungen in Rechnung zu stellen.
- Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte keinen Zutritt zu Gebäude und oder Anlage gewährt wird. Eine Untervermietung ist nicht zulässig.
- Die unteren Räume und Umkleidekabinen (außer WC) dürfen vom Mieter nicht genutzt werden
- Beim Verlassen des Tennisvereinsheims ist dafür zu sorgen, dass alle Fenster und Außentüren geschlossen und alle Lichter gelöscht sind. Die gemieteten Räume und die Außenanlage sind beim Verlassen abzuschließen.
- Das Mobiliar des Hauptraumes darf nicht auf der Terrasse verwendet werden.
- Die Tennisabteilung des TSV Althütte e.V. behält sich vor, dass Tennisvereinsheim nicht an Mieter unter 18 Jahren oder an Veranstaltungen zum 18. Geburtstages zu vermieten.Tennisabteilung sind, müssen entsprechend der gültigen Preisliste abgerechnet werden.
Hier die PDF-Datei als Download:
Mietvertrag Vereinsheim Tennisabteilung TSV Althütte e.V.
Mitglieder der Tennisabteilung können das Vereinsheim außerhalb der Sommersaison für eigene Veranstaltungen mieten. Dazu das Formular mit dem Mietvertrag ausdrucken, ausfüllen und im Verein abgeben.